Pflegegrade 1 bis 5
Die aktuellen Pflegegrade entscheiden, welche Zuschüsse Versicherte durch ihre Pflegekasse erhalten. Je höher der Pflegegrad, desto höher die Geld- oder Sachleistungen.
In welchen Pflegegrad Sie eingestuft werden, entscheidet der Medizinische Dienst (MD) bzw. Medicproof (für Privatversicherte).
Die Fünf Pflegegrade
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen.
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen.
- Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen.
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen.
- Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen, mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen 2026
Die Beträge für Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind unverändert zu 01.01.2025 - also keine Erhöhung zum 01.01.2026.
Für Kurzzeit- und Verhinderungspflege steht Ihnen ab Pflegegrad 2 ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro zur Verfügung. Dieses Budget können Sie flexibel für beide Leistungsarten einsetzen.
Pflegegeld ab 2025: Je nach Pflegegrad erhalten Sie 131 € bis 2.096 € Zuschuss von der Pflegekasse.
Alle Leistungsbeträge anzeigen → Pflegeleistungen 2025 (PDF)
PG=Pflegegrad; *Entlastungsbetrag einsetzbar
Mehr Information:
Bundesministerium für Gesundheit (Pflege)
