Pflegegrade und Pflegegeld

Pflegegrade 1 bis 5

Die aktuellen Pflegegrade entscheiden, welche Zuschüsse Versicherte durch ihre Pflegekasse erhalten. Je höher der Pflegegrad, desto höher die Geld- oder Sachleistungen.

In welchen Pflegegrad Sie eingestuft werden, entscheidet der Medizinische Dienst (MD) bzw. Medicproof (für Privatversicherte).

Die Fünf Pflegegrade

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen.
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen.
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen.
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen.
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen, mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen 2026

Die Beträge für Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind unverändert zu 01.01.2025 - also keine Erhöhung zum 01.01.2026.

Für Kurzzeit- und Verhinderungspflege steht Ihnen ab Pflegegrad 2 ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro zur Verfügung. Dieses Budget können Sie flexibel für beide Leistungsarten einsetzen.

Pflegegeld ab 2025: Je nach Pflegegrad erhalten Sie 131 € bis 2.096 € Zuschuss von der Pflegekasse.

Alle Leistungsbeträge anzeigen → Pflegeleistungen 2025 (PDF)

PG=Pflegegrad; *Entlastungsbetrag einsetzbar

Mehr Information:
Bundesministerium für Gesundheit (Pflege)

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